Seit dem 01.04.2017 ist es möglich, sich einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde eines niedergelassenen Psychotherapeuten geben zu lassen. In diesen Gesprächen (bis zu 3 Terminen, a 50 Min) soll geklärt werden, ob eine psychische Störung von Krankheitswert vorliegt. Im weiteren soll eine zielgerichtet Behandlung in die Wege geleitet werden. Diese kann sein:
– Akutbehandlung : schnelle Intervention bei akuten Krisen, zur Überbrückung, Stabilislierung oder Vorbereitung auf eine anschließende
Psychotherapie
– Psychotherapie : Beginn einer Psychotherapie, Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (bis zu 80 Sitzungen)
– Beratungsangebote : Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote außerhalb der Psychotherapie