Ich verfüge über eine Kassenzulassung, d.h. sofern Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Am Anfang stehen bis zu 4 probatorische Sitzungen. In dieser Zeit wird die Diagnose gestellt, Therapieziele vereinbart, sowie geklärt ob eine Kurzzeittherapie (KZT I: 12 Sitzungen, KZT II: weitere 12 Sitzungen) oder Langzeittherapie ( 60 Sitzungen, zu verlängern auf bis zu 80 Sitzungen) sinnvoll erscheint.
Eine, seit dem 01.04.2017 mögliche, Akutbehandlung wird ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.
Für die Abrechnung einer Therapie mit einer privaten Krankenkasse informieren Sie bitte Ihre Krankenkasse über den Beginn einer Psychotherapie. Sie wird Ihnen mitteilen, was an Unterlagen nötig ist. Die Modalitäten können dabei je nach Kasse unterschiedlich sein. Die Abrechnung mit der Kasse an sich stellt jedoch kein Problem dar, es gilt der übliche Gebührensatz der GOP.
Sollten Sie einen Beratungstermin vereinbaren, so ist dies keine Leistung die die Krankenkasse übernimmt. Dafür müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Setzten Sie sich bei weiteren Fragen einfach mit mir in Verbindung.